Knöpel, Walter


Biografische Daten:

Name:Knöpel, Walter
Geboren:25. September 1904 in Breslau (heute: Wrocław, Polen)
Berufe:gelernter (Modell-)Tischler, Aushilfsheizer und Maschinenputzer
Wohnort:zuletzt: Breslau, Weißenberger Str. 9 (1940)
Bahnbeginn:1928
Gewerkschaft:seit 1926 Holzarbeiterverband; September 1928 EdED; Ende 1932 RGO
Funktion:höchstwahrscheinlich auf Orstebene ehrenamtlich aktiv
Partei:„zuerst Marxist“, seit 1929 Sympathisant mit der KPD
Funktionen:seit 1919 Mitglied im Arbeitersportverein Breslau und technischer Leiter der „Schwerathletik“
Widerstand:gehörte zum Umfeld der kommunistischen „Beckmann-Gruppe“ um Max Beckmann; Empfang und Vertrieb illegalen Propaganda- und Aufklärungsmaterials der KPD
Verfolgung:am 29. März 1940 verhaftet, seit 19.6.1940 Untersuchungshaft in Breslau, 21.1. bis 23.1.1941 Verhandlung wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ vor dem Oberlandesgericht Breslau, Urteil zweieinhalb Jahre Zuchthaus; Zuchthaus Neustrelitz; 1943 Musterung zum „Strafbataillon 999“ in Heuberg
Gestorben:Walter Knöpel starb während seines Einsatzes für das Bataillon 999, irgendwann zwischen 1943 und 1945 in Griechenland.
weitere Infos:Arbeitsorte: Linke Hofmann Werke Breslau (Mai 1927 bis Februar 1928); RAW Breslau Odertorbahnhof (ab September 1928); seit 1929 verheiratet; vier Kinder (im Urteil Angabe „4 Kinder im Alter von 11 Jahren bis zu 2 Monaten“)

Biographie:

Walter Knöpel, geb. 25. September 1904 in Breslau, absolvierte eine Ausbildung zum Modelltischler und kam im September 1928 als Maschinenputzer und Aushilfsheizer zum Breslauer Odertorbahnhof der Reichsbahn. Seit 1926 im Holzarbeiterverband organisiert, wechselte er in der Folge zum EdED. 1932 schloss er sich der RGO an. Ob er in einer der Organisationen auch eine Funktion übernahm, ist nicht bekannt. Einer Partei gehörte er angeblich nicht an, sympathisierte aber mit der KPD. Allerdings war er seit 1919 Mitglied im Breslauer Arbeitersportverein, in dem er auch als technischer Leiter der Schwerathletik fungierte. Seit 1937 gehörte er der DAF an. Im Folgejahr trat er der „Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV)“ bei, in der er als Block- und Zellenleiter fungierte. Ob er sich in diesen nationalsozialistischen Organisationen aus (ideologischer) Überzeugung oder aus anderen Beweggründen, beispielsweise zur Sicherung beruflicher Perspektiven, engagierte, ist nicht bekannt.

Walter Knöpel wurde am 29. März 1940 wegen seiner Beteiligung an illegalen Aktivitäten im Umfeld des „Beckmann-Apparates“ durch die Gestapo verhaftet und nach einer dreitägigen Verhandlung am 23. Januar 1941 durch den 1. Strafsenat des Breslauer Oberlandesgerichts wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ verurteilt. Die NS-Richter hielten in ihrem Urteil zunächst einmal fest, dass Knöpel und Beckmann sich bereits seit 1929 von der gemeinsamen Arbeit im RAW her kannten, dass dieser dort die kommunistische Betriebszeitung „Mit Volldampf voraus!“ vertrieb und Knöpel zu seinen Abnehmern gehörte.

Angeblich trafen sich die beiden Funktionäre nach ihrer jeweiligen Maßregelung erst im Mai 1934 „auf der Straße wieder“, woraufhin regelmäßige Treffen in Beckmanns Wohnung stattfanden. Bereits beim ersten Besuch dort bekam Knöpel eine „Rote Fahne“ zum Lesen und Weitergeben überreicht. Es folgten weitere Treffen in Beckmanns Schrebergarten und letzten Endes auch Knöpels Einsatz als „Unterverteiler“, also als einer der Funktionäre, die innerhalb des „Beckmann-Apparates“ – so die Bezeichnung der Verfolgerorgane für die eigentliche, von Beckmann angeführte, illegale Bezirksleitung der KPD – für die Verbreitung der illegalen Schriften verantwortlich waren. Dass er darüber hinaus – wie angeblich von Beckmann verlangt – dazu übergegangen war, seine Kontaktleute in feste Gruppen einzuteilen und regelmäßig Beiträge zu kassieren, konnten ihm die nationalsozialistischen Richter zwar nicht nachweisen, dürfte aber in Anbetracht der bisher bekannten Forschungsergebnisse der Wahrheit entsprochen haben.

Letzten Endes verurteilten die nationalsozialistischen Richter ihn – in ausdrücklicher Anlehnung an die Urteile des ursprünglichen „Beckmann-Verfahrens“ von 1935 – wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ zu einer zweieinhalbjährigen Zuchthausstrafe und dreijährigem Ehrverlust. Walter Knöpel wurde ins Zuchthaus Neustrelitz überstellt und 1943 nach Verbüßung seiner Strafe als Soldat ins Strafbataillon 999 gepresst. Er starb unter bisher nicht weiter bekannten Umständen während seines Einsatzes in Griechenland.

Quellen:

  • Eberhard Podzuweit, Widerstand von kommunistischen Eisenbahngewerkschaftern in Mittel- und Ostdeutschland (unveröffentlichtes Skript, weitere Quellen dort)
  • BArch, R 3018/13463