Anstötz, Gustav


Biografische Daten:

Name:Anstötz, Gustav
Geboren:15. April 1890 in Köln-Mühlheim
Berufe:Schiffbauer, Gewerkschaftssekretär
Wohnort:zuletzt: Stettin, Am Hufeisen 31
Bahnbeginn:1921
Gewerkschaft:DMV; DEV / EdED
Funktionen:Gewerkschaftsbeitritt 1906
1918 Vorsitzender des Arbeiterrats der „Sachsenwerft“
1.5.1921 bis 8.1.1927 Ortsbeamter der Verwaltungsstelle Duisburg des DEV / EdED
seit 9.1.1927 Bezirksleiter Stettin des EdED, bis Beurlaubung am 2.5.1933
1928 und 1931 Teilnehmer der 2. und 3. ordentlichen Generalversammlung des EdED
Rechtsvertreter des EdED bei Gerichtsprozessen
Partei:SPD
Funktionen:Vorsitzender Reichsbanner „Schwarz-Rot-Gold“ und Leiter des Vereins „Jungbanner Schwarz-Rot-Gold“ in Stettin
Mitglied des Deutschen Arbeiter-Keglerbundes
Widerstand:Gustav Anstötz soll sich illegal im Umfeld von Hans Jahn betätigt haben; führte einen arbeitsgerichtlichen Prozess gegen die DAF
Verfolgung:Zeitweilige Überwachung durch die Gestapo, die ihn gemäß einem Eintrag in ihrer Kartei mindestens 1938 einmal inhaftierte.
Gestorben: 6. Juli 1941 in Stettin
weitere Infos:glaubenlos; verheiratet mit Emma Anstötz

Gedenken:

Gustav Anstötz wurde auf der Ehrentafel verewigt, die die GdED am 9. Mai 1983 in ihrer damaligen Zentrale in Frankfurt (Main) zum Gedenken an während der NS-Zeit ermordete Eisenbahngewerkschafter einweihte.

Biographie:

Gustav Anstötz wurde am 15. April 1890 in Köln-Mühlheim geboren. Er war seit 1906 gewerkschaftlich organisiert. 1918 wählten ihn seine Kollegen zum Vorsitzenden des Arbeiterrates der „Sachsenwerft“. Von Mai 1921 bis Januar 1927 übte er die Funktion eines Ortsbeamten des DEV aus, u. a. ab 1925 in Duisburg. 1923 beteiligte er sich an gewerkschaftlichen Aktionen gegen die Ruhrbesetzung, woraufhin er für vier Monate im Gefängnis inhaftiert und anschließend, im Januar 1924, auf acht Monate ausgewiesen wurde. Ab 1927 als Bezirksleiter des EdED in Stettin eingesetzt, fungierte er als solcher auch als Gerichtsvertreter seines Verbandes und für dessen Mitglieder. 1928 und 1931 nahm er als Delegierter an den Generalversammlungen des EdED teil.

Am 2. Mai 1933 wurde Anstötz vom „Beauftragten“ der NSBO (Nationalsozialistische Betriebsorganisation, Vorläufer der Deutschen Arbeitsfront DAF) „beurlaubt“ und per Schreiben vom 16. Mai 1933 „vorsorglich“ zum nächstmöglichen Termin gekündigt. Da er jedoch bereits wenig später entlassen wurde, strengte er zunächst eine Kündigungsschutzklage gegen die Deutsche Arbeitsfront (DAF) an, einigte sich jedoch außergerichtlich mit einem Vertreter der NSBO auf eine Abfindungssumme in Höhe von 1800 RM. Später gehörte Anstötz zu den ehemaligen Gewerkschaftsbeschäftigten, die wegen ihrer Versorgungsbezüge gegen die Deutsche Arbeitsfront prozessierten.

Am 20. März 1942 unterzeichnete seine Frau Emma Anstötz die Erklärung, für ihren verstorbenen Mann eine Abfindung in Höhe von 1010 RM entgegengenommen zu haben. Gustav Anstötz starb am 6. Juli 1941. Ob sein Tod etwas mit dem Verfahren zu tun hatte, dass er gegen die nationalsozialistische Behörde führte oder gar die Folge einer oder mehrerer Inhaftierungen war, ließ sich bis heute nicht aufklären.

Quellen:

  • Siegfried Mielke/Stefan Heinz, Eisenbahngewerkschafter im NS-Staat. Verfolgung – Widerstand – Emigration (1933-1945)
  • Eberhard Podzuweit, Widerstand von Eisenbahngewerkschaftern in Mittel- und Ostdeutschland
  • BArch, R 1501/10253, Reichsfeststellungsbehörde, Einheitsverband der Eisenbahner A-D, Akte Gustav Anstötz
  • BArch, R 58/9673, Karteikartensammlung der Gestapo, Karte Gustav Anstötz