Mössner, Friedrich


Biografische Daten:

Name:Mössner (auch Mößner), Friedrich
Geboren:2. September 1888 in Auernheim (heute: Treuchtlingen, Bayern)
Berufe:Schmied, Wagenmeister
Wohnorte:Plochingen, Ulmer Straße 21 (Anfang der 1930er-Jahre)
Ulm-Söflingen, In der Wanne 19 (ab ca. 1935 bis zum Tode)
Bahnbeginn:nicht bekannt
Gewerkschaft:EdED
Funktion:1926–1933 Schriftführer des EdED in Plochingen
Partei:SPD (1925–1930)
Funktion:zeitweise Schriftführer der SPD-Ortgruppe Plochingen
Widerstand:aktives Mitglied der ITF-Widerstandsgruppe um Karl Molt, u. a. Entgegennahme illegalen Materials aus der Schweiz und Verteilung desselben
Verfolgung:am 24. Juli 1938 festgenommen und bereits am 24. November 1938 vom „Volksgerichtshof“ wegen „Nichtanzeige eines hochverräterischen Vorhabens“ zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt
Gestorben:Friedrich Mößner starb am 13. September 1944 in Ulm.
weitere Hinweise:ab 1935 Mitglied des NSV, später auch des Reichsluftschutzbundes; war verheiratet; Vater: Friedrich Mössner, Mutter Christiane Mössner, geb. Lippenberger

Biographische Notizen:

Friedrich Mössner gehörte zur ITF-gestützten EdED-Widerstandsgruppe um Karl Molt und soll in diesem Zusammenhang Verbindungen mit illegal tätigen Genossen aufrecht gehalten haben. Darüber hinaus nahm er aus der Schweiz eingeführte illegale Druckmaterialien entgegen und gab dieselben weiter.

In einem Urteil, dass der „Volksgerichtshof“ gegen ihn fällte, heißt es dazu:

„Der Angeklagte Mößner hat den vorstehend dargestellten Tathergang zugegeben und ausdrücklich zugestanden, von Anfang an erkannt zu haben, daß es sich bei der von Molt ins Leben gerufenen Organisation um eine gegen die Regierung gerichtete strafbare Sache handele. Daher habe er auch die Druckschriften nicht weitergegeben. Er will bei dem einmaligen Zusammentreffen mit Molt im Juli 1937 in Züfles Wohnung die Materialannahme sofort verweigert und dem Molt erwidert haben: ‚Deine Bestrebungen sind undurchführbar und falsch. In Deutschland ist die Arbeitslosigkeit beseitigt. Was die Rohstoffe anbetrifft, so ersetzen wir diese Mängel durch den Erfindergeist unserer Chemiker und Techniker. Die Regierung ist heute so stark und hat auch zuverlässige Männer, daß wir und unsere Kinder es wohl nicht erleben werden, daß die Regierung untergraben wird‘. […] Mößner hat noch erklärt, er sehe ein, daß er ‚gesündigt‘ habe; denn er habe gewußt, daß der Einheitsverband verboten und das Versenden von Druckschriften strafbar ist‘.“

Quelle: Urteil 6J 243/39 – 1H51/39, Bl. 16 f.

Quellen:

  • Mielke/Heinz, Eisenbahngewerkschafter im NS-Staat.
  • Urteil 6J 243/39 – 1H51/39 gegen Jakob Müller, Friedrich Mößner, Reinhold Beck und Eugen Schweizer, 24. 11. 1938, in: Nationalsozialismus, Holocaust, Widerstand und Exil 1933–1945. Online-Datenbank