Gedenktafel, die am "Liska-Hof" in der Fünckhgasse 2 an Mathias Liska erinnert

Liska, Matthias


Biografische Daten:

Gedenktafel, die am "Liska-Hof" in der Fünckhgasse 2 an Mathias Liska erinnert
Gedenktafel, die am „Liska-Hof“ in der Fünckhgasse 2 an Mathias Liska erinnert
Name:Liska, Matthias
Geboren:27. Dezember 1889 in Pohrlitz (heute Pohořelice, Tschechien)
Beruf:Reichsbahnhilfsarbeiter
Wohnort:nicht bekannt
Bahnbeginn:nicht bekannt
Gewerkschaft:nicht bekannt
Funktion:keine bekannt
Partei:KPD / KPÖ
Funktion:keine bekannt
Widerstand:Teilnahme an illegalen Aktivitäten der KPÖ in Wien
Verfolgung:am 20. November 1942 im Zuge einer Verhaftungsaktion gegen das Zentralkomitee der KPÖ von der Wiener Gestapo festgenommen, am 26. August 1943 vom „Volksgerichtshof“ wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ zum Tode verurteilt
Gestorben:Das Urteil gegen Matthias Liska wurde am 8. September 1943 in der Hinrichtungsstätte Berlin-Plötzensee vollstreckt.

Gedenken:

Matthias Liska wurde auf der Gedenktafel verewigt, die die GdED am 9. Mai 1983 für während der NS-Zeit ermordete Eisenbahngewerkschafter in ihrer damaligen Zentrale in Frankfurt (Main) enthüllte.

Darüber hinaus brachte die Gemeinde Wien (Wiener Wohnen) im Jahr 1949 am Liskahof in Wien 14, Fünkhgasse 2, eine Gedenktafel für den Namensgeber der Wohnhausanlage, den kommunistischen Widerstandskämpfer Mathias Liska, an.

Biographische Notizen:

Matthias Liska beteiligte sich an illegalen kommunistischen Aktivitäten in seiner Heimatstadt. Unter anderem kassierte er Mitgliedsbeiträge für den Ausbau und Erhalt der illegalen Parteiorganisation. Außerdem nahm er an illegalen Zusammenkünften Und an konspirativen Besprechungen teil. Darüber hinaus soll er seit Beginn des Jahres 1940 die illegale KPÖ-Zelle am Wiener Westbahnhof geleitet haben.

Der „Volksgerichtshof“ hielt in seinem späteren Urteil fest:

„Die Angeklagten [Matthias Liska und Leopold Wölfel] haben bis 1942 kommunistische Gruppen geleitet, Mitgliedsbeiträge eingezogen, Zusammenkünfte und Besprechungen mit führenden Funktionären gehabt sowie durch Verbreitung kommunistischer Hetzschriften und Verübung von Sabotageakten den kommunistischen Hochverrat vorbereitet und dadurch dem Feinde des Reiches geholfen. Beide werden deshalb zum Tode und dauernden Ehrenrechtsverlust verurteilt.“

Urteil des „Volksgerichtshofs“, 26.8.1943

Quellen:

  • Meldung wichtiger staatspolizeilicher Ereignisse – Nr. 2 vom 4.12.1942, in: Nationalsozialismus, Holocaust, Widerstand und Exil 1933-1945. Online-Datenbank, 22.02.2019