Stolperstein für Otto Janssen am Tag seiner Verlegung

Janssen, Otto


Biografische Daten:

Stolperstein für Otto Janssen am Tag seiner Verlegung
Stolperstein für Otto Janssen am Tag seiner Verlegung
Name:Janssen, Otto Hermann Gustav
Geboren:11. März 1898 in Gütergotz, Kreis Teltow (jetzt Güterfelde, Stahnsdorf)
Berufe:Landwirtschaftsarbeiter
Bahnunterhaltungs-, Rangier-, Güterboden- und Vorarbeiter sowie Werkhelfer bei der Deutschen Reichsbahn
Bauarbeiter bei Fa. Laternser, Berlin-Zehlendorf
Wohnorte:Gütergotz, Kirchplatz 3 (1923 bei Hochzeit)
seit 24.3.1924 bis zur Verhaftung 1937: Berlin-Schlachtensee, Albrechtstr. 11
Bahnbeginn:1916
Gewerkschaft:DEV / EdED 1919-1931, dann ausgeschlossen; RGO 1930-1933
Funktionen:seit 1928 Kassierer beim EdED, später auch Kassierer bei der RGO
Partei:parteilos
Funktionen:seit 1920 Mitglied des Arbeiter-Turn- und Sportbundes (ATSB), ab 1930/1931 „Rotsport“, dort nach Angabe seiner Frau Turnwart
Widerstand:Mitarbeit in einer Widerstandsgruppe der KPD, die dem illegalen Unterbezirk (UB) Schöneberg angegliedert war und auch Verbindungen zum UB Steglitz aufrecht hielt; dort Leiter zweier Zellen, die zumindest anfangs zur illegalen RGO IG Eisenbahn gehörten; im Wesentlichen am Aufbau der illegalen Zellen beteiligt, organisierte dort die Beitragskassierung sowie den Vertrieb illegaler Schriften und nahm an Schulungsabenden teil; hatte direkten Kontakt zu Führungspersonen des illegalen UB sowie zur illegalen Bezirksleitung und nahm auch dort an konspirativen Treffen teil
Verfolgung:am 9. Juli 1933 auf Grundlage des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ entlassen
Festnahme am 21.5.1937 auf der Arbeitsstelle; ab 12.8.1937 U-Haft in Berlin-Moabit; Urteil durch den I. Strafsenat des Kammergerichtes Berlin nach Sitzung vom 19.-21.9.1938 wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ zu 5 Jahren Zuchthaus und gleichlangem Ehrverlust, unter Anrechnung von 16 Monaten U-Haft; 21.9.1938-21.5.1942 Zuchthaus Brandenburg (Havel), anschließend „Schutzhaft“ im Berliner Polizeipräsidium am Alexanderplatz, am 30.7.1942 von dort ins KZ Buchenwald verschleppt (Häftlingsnummer 8132)
Gestorben:Otto Janssen starb am 24. August 1944 im KZ Buchenwald. Höchstwahrscheinlich fiel er einem Luftangriff zum Opfer, den die alliierten Bomber an diesem Tag gegen Rüstungsfabriken geflogen hatten, in denen zahlreiche Zwangsarbeiter aus dem KZ zum Einsatz kamen.

Gedenken:

Am 29. April 2019 wurde auf Initiative des Berliner Ortsverbandes der EVG am letzten Wohnort von Otto Janssen, im Berliner Ilsensteinweg 11, ein Stolperstein verlegt.

Biographie:

Otto Hermann Gustav Janssen kam am 11. März 1898 in Gütergotz, dem heutigen Güterfelde bei Teltow, als Sohn des Chausseearbeiters Hermann Gustav Max Janssen und dessen Ehefrau Anna Dorothea Marie Janssen, geb. Schleihagen zur Welt. Er hatte insgesamt neun Geschwister, weshalb er schon früh zum Unterhalt der Familie beitragen musste und ihm eine Ausbildung verwehrt blieb. Stattdessen arbeitete er nach erfolgreichem Abschluss der Volksschule in den umliegenden Landwirtschaftsbetrieben. Am 19. Mai 1923 heiratete Janssen das Hausmädchen Gertrud Martha Stahlberg. Ihre Ehe blieb kinderlos.

Nach Ende des Ersten Weltkriegs, in dem Otto als „Armierungssoldat“ gedient hatte, kam er zur Reichsbahn, wo er zunächst als Bahnunterhaltungsarbeiter in der Zehlendorfer Bahnmeisterei (Bm) 74 eingesetzt wurde. Bis zu seiner 1932 erstmalig erfolgten Maßregelung konnte sich Janssen bis zum Werkhelfer im Berliner Präsidialbüro hocharbeiten. Vermutlich hatte er das auch dem Umstand zu verdanken, dass er zwar seit 1919 dem DEV bzw. dem späteren EdED als Mitglied angehörte, dort jedoch erst 1928 als Kassierer in Erscheinung trat. Dieselbe Funktion übernahm er ab 1930 auch für die RGO, weshalb es sehr wahrscheinlich ist, dass er etwa zur gleichen Zeit aus dem EdED ausgeschlossen wurde. Einer Partei gehörte Janssen nicht an, engagierte sich jedoch seit 1920 als Turnwart in einem Arbeitersportverein, der ab 1930 zur „Rotsport-Gruppe“ gehörte. Er dürfte also zumindest mit der KPD sympathisiert haben.

Das legt auch der Umstand Nahe, dass er am 10. Juli 1932 erstmals durch die Reichsbahnverwaltung gemaßregelt und entlassen wurde. Zwar begründete diese den Schritt mit angeblichem Arbeitsmangel, erhalten gebliebenen Prozessunterlagen kann allerdings entnommen werden, dass es sich eher um eine politisch motivierte Maßregelung handelte. So führte Janssens Anwalt im Rahmen eines Verfahrens gegen die Rechtmäßigkeit der Kündigung neben mehreren arbeitsspezifischen Gründen auch aus, „dass Janssen von dem Betriebsrat in einem gegen die Beklagte eingeleiteten Beschlussverfahren als Zeuge benannt war.“ Tatsächlich erreichte Janssen seine vorübergehende Wiedereinstellung, die jedoch nur bis zum Erlass des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ andauerte – am 9. Juli 1933 wurde er auf dessen Grundlage endgültig entlassen.

Zu diesem Zeitpunkt hatte Janssen bereits begonnen, sich an den Aktivitäten einer ehemaligen Erwerbslosengruppen der RGO IG Eisenbahn zu beteiligen. In ihrem Kreis kursierten illegale Druckschriften der verbotenen KPD, fanden Schulungsabende statt und wurden Beiträge zum Erhalt und weiteren Aufbau der illegalen Parteistrukturen kassiert. Janssen nahm spätestens ab Sommer 1933 außerdem an den Treffen teil, die der anfängliche Leiter der Gruppe, Erich Niendorf, ehemals Schlosser im RAW Schöneweide und Bezirksleiter der RGO IG Eisenbahn, mit Vertretern der Schöneberger Unterbezirksleitung der Partei hatte. Wenig später rückte Janssen an Niendorfs Stelle, und führte alsbald selbst zwei illegale kommunistische Zellen in Gütergotz und Schlachtensee an. Hier oblag ihm die Organisation des illegalen Literaturvertriebs und von Schulungsabenden, der Beitrags- und Spendenkassierung sowie des steten Austauschs mit Funktionären verschiedener Unterbezirksleitungen des illegalen Parteiapparats der KPD.

Im Mai und Juni 1937 gelang es den Nationalsozialisten in die illegale Parteiorganisation einzudringen und große Teile des Unterbezirks Steglitz auszuheben. Otto Janssen wurde am 21. Mai verhaftet. In den folgenden Tagen erpressten die NS-Ermittlern durch massive Anwendung von Folter sowie Misshandlungen Aussagen, auf deren Grundlage bis Ende Juli 1937 der Großteil der Funktionäre aus Janssens Umfeld festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt werden konnte. Unter ihnen befand sich auch sein Schwager Hermann Stahlberg. Wenig später fielen bereits die ersten Urteile gegen Beteiligte des illegalen Steglitzer KPD-Apparates. So wurden der Stadtteilleiter Zehlendorfs und der Org.-Leiter des UB Steglitz bereits im Dezember 1937 zu langen Zuchthausstrafen verurteilt

Warum sich das Ergebnis der Verhandlungen „in der Strafsache gegen Janssen und Genossen“ demgegenüber noch bis zum 21. September 1938 hinzog, geht aus den erhalten gebliebenen Justizunterlagen nicht hervor. Allerdings lässt die dreitägige Verhandlungsdauer auf einen äußerst umfangreichen Prozess schließen, in dem die NS-Richter letzten Endes unter anderem feststellten, dass „Janssen, Stahlberg und Nittke […] sich als Funktionäre aktiv für die Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der KPD eingesetzt“ hatten und sich „die übrigen […] als Mitglieder in den organisatorischen Zusammenhalt der hochverräterischen Organisation eingefügt haben.“ (BArch, R 3017/5872, Bl. 102)

Darüber hinaus wurde festgehalten, dass Janssen für die Einrichtung der beiden Parteigruppen in Gütergotz und Schlachtensee hauptverantwortlich gewesen sei sowie die Gesamtorganisation derselben in seinen Händen lag. Daneben seien die Handlungen aller jedoch „als im Wesentlichen gleichartig anzusehen, als sie sich sämtlich im Rahmen desjenigen bewegen, was in der organisatorischen Arbeit der betreffenden Parteigruppe möglich ist, nämlich Beitragszahlungen, Schriftenvertrieb, Teilnahme an Zusammenkünften und dergleichen.“ (ebenda, Bl. 103.)

Vor diesem Hintergrund kam das Gericht zu folgendem Schluss:

„Die schwerste Strafe musste den Angeklagten Janssen treffen, da der Umfang seiner Betätigung größer als bei allen anderen Angeklagten ist. Janssen hat sich mehrere Jahre hindurch mit Geschick, großem Eifer und Erfolg für die kommunistischen Bestrebungen eingesetzt. Er ist bei der Mehrzahl der hier zu behandelnden Angeklagten und darüber hinaus noch einer Anzahl anderer Personen die treibende Kraft für deren staatsfeindliche Tätigkeit gewesen.“

Bundesarchiv, R 3017/5872, Handakten des Reichsanwalts in der Strafsache gegen Ruthenberg, Fritz u. a., Bl. 103.

Dabei wurde ihm, neben der großen Anzahl „hochverräterischer Schriften“, welche er in Umlauf gebracht hatte, als besonders erschwerend ausgelegt, dass er „mit den hohen Funktionären Ruthenberg und Schirmeister in laufender Verbindung gestanden hat.“ Alles in Allem verurteilten die Richter sämtliche Angeklagten seines Verfahrens wegen „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“, wobei Janssen mit fünf Jahren Zuchthaus und ebenso langem Ehrverlust die höchste Strafe erhielt.

Otto Janssen wurde nach Verbüßung seiner Haftstrafe gemäß dem erhalten gebliebenen Entlassungsschein am 21. Mai 1942 aus dem Zuchthaus Brandenburg-Görden entlassen und auf Anordnung der Gestapo in ihre Berliner Zentrale am Alexanderplatz überführt. Aus ungeklärten Gründen hielten sie ihn dort noch bis zum 30. Juli in Schutzhaft und verschleppten ihn anschließend ins KZ Buchenwald. Als politischer Häftling wurde Janssen dort unter der Nummer 8132 aufgenommen, zunächst im Block 48, später im Block 12 untergebracht und ab 5. August 1942 dem Baukommando II zugeteilt. Seine Frau gab später an, dass er außerdem zur KZ-Feuerwehr gehörte. Ob sich Otto Janssen am 24. August 1944 in dieser Funktion oder als Zwangsarbeiter im „Gustloff-Werk II“ aufhielt, ist nicht überliefert. Bekannt ist lediglich, dass er zu den Opfern des an diesem Tag erfolgten Bombenangriffs auf diese Waffenfabrik gehörte. Sein Nachlass wurde am 17. November 1944 an seine Ehefrau Gertrud nach Berlin-Zehlendorf, in die Eitel-Fritz-Straße 14 verschickt.

Gertrud Janssen, die ihren Mann stets „geldlich und moralisch“ unterstützte, wurde im Rahmen der Verhaftung ihres Mannes und während den Haussuchungen mehrfach damit bedroht, dass man auch sie noch holen würde. Ab 1. April 1943 wurde sie zum Kriegseinsatz bei Telefunken beordert. 1944 wurde sie ausgebombt. Sie bekam ab 1. März 1951 eine Hinterbliebenenrente für Schaden an Leben „Rangklasse I“ als Entschädigung zugesprochen. Später kamen weitere Zahlungen hinzu, die sie jedoch mit Ottos Geschwistern teilen musste. Wie sie 1957 an den Berliner Innensenator schrieb, empfand sie diesen Umstand „als große Härte“, da „nicht ein Einziger von den Geschwistern sich um uns gekümmert [hat]. Im Gegenteil, beschimpft und beleidigt bin ich von ihnen worden.“ (Landesarchiv für Bürger- und Ornungsangelegenheiten (LABO), Berlin, Reg.-Nr. 10.423, Entschädigungsakte Otto Janssen)


Quellen:

  • Eberhard Podzuweit, Widerstand von kommunistischen Eisenbahngewerkschaftern in Mittel- und Ostdeutschland (unveröffentlichtes Skript, weitere Quellen dort)
  • BArch, R 3017/5872, Handakten des Reichsanwalts in der Strafsache gegen Ruthenberg, Fritz u. a., Bl. 94-104, Urteil gegen Janssen
  • LABO, Reg.-Nr. 10.423, Entschädigungsakte Otto Janssen