Stolperstein zur Erinnerung an Dr. Max Frank, verlegt in der Dotmunder Hansastr. 50

Frank, Max


Biografische Daten:

Stolperstein zur Erinnerung an Dr. Max Frank, verlegt in der Dotmunder Hansastr. 50
Stolperstein zur Erinnerung an Dr. Max Frank, verlegt in der Dotmunder Hansastr. 50
Name:Frank, Max
Geboren:14. November 1870 in Hameln
Berufe:Rechtsanwalt und Notar
Wohnort:zuletzt: Dortmund, Hansastraße 50
Zweitwohnsitz: Wendisch-Rietz, Jagdschloß Schwarzhorn am Scharmützelsee
Bahnbeginn:nicht bekannt
Gewerkschaft:GDL
Funktion: Rechtsanwalt / Syndikus der GDL
Partei:SPD
Funktionen:Mitglied des Reichstags vom 7. März bis 9. April 1921
1919 Stadtverordneter in Dortmund
1919-1925 unbesoldeter Stadtrat in Dortmund
Widerstand:bereits vor der Machtübergabe an die Nationalsozialisten als Rechtsvertreter prominenter Sozialdemokraten und auch von Kommunisten bekannt
Verfolgung:vom 28. März bis 2. April 1933 sowie vom 12. bis 14. April 1933 in Dortmund in „Schutzhaft“, insbesondere während der zweiten Haft sehr schwer misshandelt
verlor durch das Vertretungsverbot infolge des Gesetzes zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 seine Existenz
Gestorben:Max Frank starb am 10. Mai 1933 in Berlin. Angeblich beging er Selbstmord.

Gedenken:

Vor den letzten Kanzleiräumen von Max Frank und seinem ebenfalls jüdischen und als Rechtsanwalt zugelassenem Schwager in der Dortmunder Hansastraße 50 wurde am 10. September 2007 ein Stolperstein verlegt.

Biographie:

Max Frank kam am 14. November 1870 in Hameln als Sohn eines jüdischen Kornhändlers und Bankiers zur Welt. Dem erfolgreichen Abschluss am Gymnasium folgte ein Studium der Rechtswissenschaften, das Frank jedoch nie abschloss. Ende des 19. Jahrhunderts zog er mit seiner Ehefrau Margarete Frank nach Dortmund, wo er 1898 seine Anwaltszulassung erhielt. Gemeinsam mit seinem Schwager Dr. Otto Elias eröffnete er eine Kanzleigemeinschaft. Bis zum Ersten Weltkrieg konnte er sich den Ruf erarbeiten, „einer der meistbeschäftigten Strafverteidiger im rheinisch-westfälischen Industriegebiet“ zu sein. Dabei schlug er sich bereits mehrfach auf die Seite der Arbeiterbewegung; vertrat deren Klientel beispielsweise nach den großen Bergarbeiterstreiks der Jahre 1905 und 1912 in zahlreichen „Streiksachen“.

Nach dem Ruhrkampf festigte er seinen Ruf als „linker Anwalt“, indem er mehrere exponierte Sozialdemokraten und Kommunisten vertrat. Am bekanntesten dürfte in diesem Zusammenhang wohl sein – wenn auch erfolgloses – Engagement als Strafverteidiger des ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Dr. Erich Zeigner gewesen sein, der am 29. März 1924 wegen Aktenvernichtung und Bestechlichkeit zu drei Jahren Gefängnis, verbunden mit dem Verlust der Ehrenrechte, verurteilt wurde. Auch unter den Eisenbahnern erlangte Max Frank eine gewisse Beliebtheit, da es ihm in mehreren Fällen gelang, für nach Zugunglücken angeklagte Lokomotivführer zum Teil spektakuläre Freisprüche zu erlangen.

Sein politisches Engagement begann der Anwalt und Familienvater, der sich bereits während der Studienzeit den Sozialdemokraten anschloss, nach dem Ersten Weltkrieg. So wurde er 1919 zum Mitglied der Stadtverordnetenversammlung in Dortmund gewählt. Außerdem fungierte er ebendort ab demselben Jahr bis 1925 als unbesoldeter Stadtrat. Offenbar hing die Niederlegung dieses Mandates mit der wenig später erfolgten Ernennung als Notar zusammen. Es war nicht das erste Mal, dass er sich zwischen seiner politischen und der Anwaltskarriere entscheiden musste: Bereits 1921 hatte er seine politischen Ambitionen hintenan gestellt und das, im Rahmen der Nachwahlen zum 1921er Reichstag für die SPD errungene, Mandat nach nur einem Monat wieder abgetreten.

Alles in Allem führten seine Aktivitäten dazu, dass ihn der Präsident des Dortmunder Landgerichts im Mai 1933 wie folgt charakterisierte:

„Bekannter SPD-Mann, sehr bekannter und vielfach in sehr zweifelhaften Sachen in Anspruch genommener Verteidiger von zweifelhaftem Ruf. Nach Ansicht der in Dortmund ansässigen Kammermitglieder rechtfertigt sein Verhalten die Annahme, daß eine kommunistische Betätigung nicht ausgeschlossen ist.“

(zitiert nach Martin Schumacher: „Anwalt ohne Recht“: Ein „Stolperstein“ für Max Frank (1870-1933))

Vor dem Hintergrund dieser Einschätzung ist es wenig verwunderlich, dass Max Frank bereits am 28. März 1933 – der Tag, an dem die NSDAP-Parteileitung zum Boykott „jüdischer Geschäfte, jüdischer Waren, jüdischer Ärzte und jüdischer Rechtsanwälte“ am 1. April aufrief – während einer laufenden Gerichtsverhandlung, nach Verlesung seines Plädoyers, erstmalig festgenommen und ins Dortmunder Polizeigefängnis „Steinwache“ in „Schutzhaft“ gebracht wurde. Auch wenn wenig später bereits, am 2. April, seine Entlassung erfolgte, verfehlten die Inhaftierung und damit verbundene Misshandlungen ihre Wirkung nicht.

Als dem erfolgreichen Anwalt wenige Tage später, durch die Erlassung des „Gesetzes zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft“ vom 7. April 1933, ein Vertretungsverbot auferlegt und damit seine Existenzgrundlage zerstört wurde, versuchte er vermutlich, sich an einen ihm Sicherheit und Schutz versprechenden Ort zu flüchten: Während seiner 1921er Reichstagszeit und der damit verbundenen häufigen Aufenthalte in Berlin und dem Umland hatte er das „Jagdschloss Schwarzhorn“ entdeckt, das im brandenburgischen Wendisch Rietz, am idyllischen Scharmützelsee, liegt: Es dauerte nicht lange, bis er das Schloss samt Grundstück erwarb und dasselbe fortan zusammen mit seienr Familie als Rückzugsort nutzte.

Doch auch hier wurde er von den Nationalsozialisten aufgespürt und am 12. April erneut für wenige Tage in „Schutzhaft“ gesperrt. Dieses Mal müssen die Misshandlungen und Folterungen, denen Frank ausgesetzt war, noch schwerer gewesen sein: Direkt nach seiner Entlassung schloss sich ein mehrere Wochen dauernder Aufenthalt in einem Sanatorium an. Ob er dasselbe nochmal verlassen konnte, ist nicht bekannt. Eine westfälische Lokalzeitung notierte in ihrer Ausgabe vom 15. Mai 1933, dass sich Frank „nach furchtbaren Folterungen“ fünf Tage zuvor in einem Berliner Krankenhaus selbst vergiftet habe. Seine Ehefrau Margarete soll in der Folge einen Nervenzusammenbruch erlitten und sich längere Zeit im „Tannenhof“, einer geschlossenen Anstalt in Remscheid-Lüttringhausen, befunden haben. Ihr weiteres Schicksal ist bisher ebenso wenig bekannt, wie das des gemeinsamen, 1903 in Dortmund geborenen, Sohnes Heinrich Frank.

Das Jagdschloss, in welchem Max Frank höchstwahrscheinlich seine letzten Stunden in Freiheit verbrachte, wurde zunächst von den Nazis arisiert und nach Ende des Zweiten Weltkrieges in der DDR als Pflegeheim für Senioren genutzt. Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde die „Jewish Claims Conference“ aufgrund des Fehlens eines legitimen Nachfolgers finanziell entschädigt und der Eigentumstitel – wie damals üblich – an die Gemeinde Wendisch Rietz übertragen. Diese verkaufte das alte und zu diesem Zeitpunkt bereits äußerst baufällige Schloss 1997 an einen Investor. Dieser stellte sich später jedoch als Betrüger heraus, so dass sich das einst prunkvolle Gebäude seitdem im freien Verfall befindet.


Quellen:

  • Schumacher, MdR, S. 137 (Nr. 396)
  • Parlamentarierportal – Sozialdemokratische Parlamentarier in den deutschen Reichs- und Landtagen 1876-1933 (BIOSOP), http://zhsf.gesis.org/biosop_db/biosop_db.php?id=60560, 12.3.2019
  • Parlamentarierportal – Biographien deutscher Parlamentarier 1848 bis heute (BIOPARL), Eintrag zu Max Frank, 12.3.2019
  • Martin Schumacher: „Anwalt ohne Recht“: Ein „Stolperstein“ für Max Frank (1870–1933), in: www.anwaltsgeschichte.de, 12.03.2019
  • Jérôme Lombard: „Spuren am Scharmützelsee“, in: Jüdische Allgemeine, online einsehbar, 12.3.2019
  • Bildquelle: wikipedia.de, Autor: BVBMario – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0